Erwägungsgrund 17 32022L0431
Die Beurteilung der gesundheitlichen Auswirkungen von Karzinogenen, die unter diese Richtlinie fallen, stützt sich auf die einschlägige, vom RAC bereitgestellte wissenschaftliche Expertise. Gemäß einer Dienstgütevereinbarung zwischen der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Kommission und der ECHA erstellt der RAC wissenschaftliche Bewertungen zum toxikologischen Profil eines jeden ausgewählten prioritären chemischen Stoffes im Verhältnis zu seinen gesundheitsschädigenden Auswirkungen auf Arbeitnehmer.