Erwägungsgrund 59 32024L1346
Das Recht auf Gleichbehandlung sollte nicht zu Rechten in Bezug auf Situationen führen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Unionsrechts liegen.
Das Recht auf Gleichbehandlung sollte nicht zu Rechten in Bezug auf Situationen führen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Unionsrechts liegen.