Erwägungsgrund 29 32025L0050
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Umsetzung dieser Richtlinie, insbesondere für die digitale Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit, das Portal, die Meldung von Finanzintermediären, die Erklärung des eingetragenen Eigentümers und den Antrag auf Entlastung gemäß dieser Richtlinie, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung von Standardformularen mit einer beschränkten Anzahl von Bestandteilen, einschließlich der Sprachenregelung, übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.