§ 16 SBodSchG
Fachaufsicht
Die Fachaufsicht über den Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes, dieses Gesetzes und der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen obliegt dem Ministerium für Umwelt.
Die Fachaufsicht über den Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes, dieses Gesetzes und der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen obliegt dem Ministerium für Umwelt.