§ 13 SparSichSaarG
Form der Gutschrift bei Spareinlagen
Beruht der Anspruch auf Leistung gegen den Bund auf einer Spareinlage, so wird die Gutschrift auf dem Sparkonto erteilt.
Beruht der Anspruch auf Leistung gegen den Bund auf einer Spareinlage, so wird die Gutschrift auf dem Sparkonto erteilt.