Verordnung (EWG) Nr. 3440/84 der Kommission vom 6. Dezember 1984 über das Anbringen von Vorrichtungen an Schleppnetzen, Snurrewaden und ähnlichen Netzen
Zweck einer „Torquette“ ist es, das Verschließen des Steerts durch die Steertleine zu verbessern.
Erwägungsgrund 18 31984R3440Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen