Verordnung (EWG) Nr. 3440/84 der Kommission vom 6. Dezember 1984 über das Anbringen von Vorrichtungen an Schleppnetzen, Snurrewaden und ähnlichen Netzen
Es empfiehlt sich, bestimmte Teile des Schleppnetzes zu definieren.
Erwägungsgrund 4 31984R3440Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen