Verordnung (EWG) Nr. 3440/84 der Kommission vom 6. Dezember 1984 über das Anbringen von Vorrichtungen an Schleppnetzen, Snurrewaden und ähnlichen Netzen
Erforderlichenfalls können Ausnahmen von dieser Verordnung zur Regelung besonderer Fälle beschlossen werden.
Erwägungsgrund 21 31984R3440Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen