Erwägungsgrund 10 31997R0669
Dieses Verwaltungsverfahren erfordert eine enge, besonders zügige Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission, die vor allem stets den Stand der Anrechnungen auf die Plafonds kennen und die Mitgliedstaaten hiervon unterrichten muß. Diese enge Zusammenarbeit ist um so notwendiger, als es der Kommission möglich sein muß, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Wiederanwendung der Zollsätze anzuordnen, sobald ein Plafond erreicht ist.