Verordnung (EG) Nr. 669/97 des Rates vom 14. April 1997 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten und -plafonds, zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung auf den Färöern sowie zur Einführung eines Verfahrens für die Verlängerung und Anpassung dieser Maßnahmen sowie ferner zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1983/95
Die in dem genannten Abkommen vorgesehenen Zollkontingente und -plafonds sowie die statistische Überwachung sind zeitlich nicht begrenzt; daher sollte diese Verordnung zur Erhöhung der Effizienz und zur Vereinfachung der Durchführung der betreffenden Maßnahmen auf einer Mehrjahresbasis angewendet werden.
Erwägungsgrund 6 31997R0669
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