Verordnung (EG) Nr. 669/97 des Rates vom 14. April 1997 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten und -plafonds, zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung auf den Färöern sowie zur Einführung eines Verfahrens für die Verlängerung und Anpassung dieser Maßnahmen sowie ferner zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1983/95
Im Fall der in Anhang III aufgeführten Waren ist das statistische Überwachungssystem anzuwenden, das auf Kommissionsebene nach den einschlägigen Vorschriften der Verordnungen (EG) Nr. 1172/95 und (EWG) Nr. 2658/87 durchgeführt wird.
Erwägungsgrund 11 31997R0669
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