Erwägungsgrund 4 31997R0669
Zur Vereinfachung des Verfahrens ist vorzusehen, daß die Kommission nach Anhörung des mit Artikel 247 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 eingesetzten Ausschusses für den Zollkodex die aufgrund von Änderungen der Kombinierten Nomenklatur und der Taric-Codes erforderlichen technischen Änderungen und Anpassungen der Anhänge der vorliegenden Verordnung sowie die Anpassungen der Kontingentsmengen und -zollsätze aufgrund von Rats- oder Kommissionsbeschlüssen vornehmen kann.