Erwägungsgrund 10 32000R2222
Die Durchführungsbestimmungen für Sapard sollten in bilateralen Vereinbarungen zwischen der Kommission und den einzelnen Bewerberländern festgelegt werden. Die Kommission sollte daher mit jedem Bewerberland eine mehrjährige Finanzierungsvereinbarung schließen, in der die Bedingungen für die Verwendung der Sapard-Mittel festgehalten sind. Der Finanzbeitrag der Gemeinschaft sollte in jährlichen Finanzierungsvereinbarungen festgelegt werden.