Erwägungsgrund 10 32002R2182
Bei den Informationsprogrammen empfiehlt es sich, ungerechtfertigte Maßnahmenüberlagerungen im Rahmen ein und desselben Projekts zu vermeiden. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Unregelmäßigkeiten, sind die überwiesenen Beträge wieder einzuziehen.