Erwägungsgrund 7 32002R2182
Im Interesse einer effizienten Verwaltung der Informationsprogramme sollte für die Durchführung der von der Kommission genehmigten Projekte eine Frist gesetzt werden. Es kann vorkommen, dass sich eine einmal gesetzte Frist ausnahmsweise als zu kurz erweist. Daher sollte unter bestimmten Voraussetzungen eine Fristverlängerung möglich sein.