Erwägungsgrund 4 32002R2182
Der Tabakfonds wird aus Beträgen gespeist, die bei der Zahlung der den Tabakerzeugern gewährten Prämie einbehalten werden. Deshalb ist es gerechtfertigt, dass die öffentlichen Fördermittel für die finanzierten Maßnahmen ausschließlich aus den Eigenmitteln des Gemeinschaftsfonds aufgebracht werden.