Erwägungsgrund 3 32002R2182
Die Aufteilung der Finanzmittel auf die beiden Hauptziele des Fonds, Information und Umstellung, sollte geregelt werden. Sollte sich jedoch herausstellen, dass die Zuweisung für das eine oder andere dieser Ziele nicht in vollem Umfang ausgeschöpft wurde, so empfiehlt es sich, die ursprüngliche Zuweisung auf die beiden Ziele erneut zu überprüfen.