Art. 26 32004R1653
Der Direktor kann seine Haushaltsvollzugsbefugnis Bediensteten der Agentur übertragen, für die das Statut gilt. Die Bevollmächtigten dürfen nur im Rahmen der ihnen ausdrücklich übertragenen Befugnisse tätig werden.
Der Direktor kann seine Haushaltsvollzugsbefugnis Bediensteten der Agentur übertragen, für die das Statut gilt. Die Bevollmächtigten dürfen nur im Rahmen der ihnen ausdrücklich übertragenen Befugnisse tätig werden.