Art. 48 32004R1653
Die Feststellung, Anweisung und Leistung der Ausgaben erfolgt innerhalb der Fristen und nach den Bestimmungen der Haushaltsordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen.
Die Feststellung, Anweisung und Leistung der Ausgaben erfolgt innerhalb der Fristen und nach den Bestimmungen der Haushaltsordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen.