Erwägungsgrund 12 32005R2150
Konsequente Verfahren für die Koordinierung zwischen zivilen und militärischen Stellen und die Nutzung eines gemeinsamen Luftraums sind eine Schlüsselvoraussetzung für die Schaffung funktionaler Luftraumblöcke im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 549/2004.