Erwägungsgrund 19 32005R2150
Der jährliche Bericht über die Anwendung der flexiblen Luftraumnutzung im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 551/2004 sollte relevante im Hinblick auf die grundlegenden Ziele gesammelte Angaben sowie die Perspektive einer besseren Erfüllung der Nutzeranforderungen enthalten.