Erwägungsgrund 20 32005R2150
Es sollte eine Übergangszeit vorgesehen werden, um die Voraussetzungen für eine Koordinierung zwischen Einheiten ziviler und militärischer Luftverkehrsdienste und/oder militärischen Kontrolleinheiten zu schaffen.
Es sollte eine Übergangszeit vorgesehen werden, um die Voraussetzungen für eine Koordinierung zwischen Einheiten ziviler und militärischer Luftverkehrsdienste und/oder militärischen Kontrolleinheiten zu schaffen.