Erwägungsgrund 8 32005R2150
Eine effektive und harmonisierte Anwendung des Konzepts der flexiblen Luftraumnutzung in der gesamten Gemeinschaft verlangt klare und konsequente Regeln für die Koordinierung zwischen zivilen und militärischen Stellen, bei der die Erfordernisse aller Nutzer und ihre unterschiedlichen Tätigkeiten berücksichtigt werden sollten.