Art. 55 32005R0027
Datenübertragung
Gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission Daten über angelandete Mengen in computerlesbarer Form unter Verwendung der in jeder Bestandstabelle genannten Bestandscodes.
Gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission Daten über angelandete Mengen in computerlesbarer Form unter Verwendung der in jeder Bestandstabelle genannten Bestandscodes.