Erwägungsgrund 16 32006R1922
Damit das erforderliche Gleichgewicht zwischen den Mitgliedstaaten und die Kontinuität bei den Mitgliedern des Verwaltungsrats sichergestellt sind, werden die Vertreter des Rates für jede Amtszeit entsprechend der Reihenfolge des turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitzes, beginnend mit dem Jahr 2007, ernannt.