Erwägungsgrund 5 32006R1922
Der erste Jahresbericht der Kommission zur Gleichstellung von Frau und Mann, der dem Europäischen Rat auf der Frühjahrstagung 2004 vorgelegt wurde, kam zu dem Schluss, dass in den meisten Politikbereichen erhebliche geschlechtsspezifische Unterschiede bestehen, dass die ungleiche Behandlung von Frauen und Männern ein vielschichtiges Phänomen ist, dem mit einer Kombination verschiedenster Maßnahmen zu begegnen ist, und dass verstärkte Anstrengungen erforderlich sind, um die Ziele der Lissabonner Strategie zu erreichen.