Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen
Das Institut sollte bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben möglichst unabhängig handeln können.
Erwägungsgrund 18 32006R1922Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen