Erwägungsgrund 2 32007R0718
Da die IPA-Verordnung das einzige Heranführungsinstrument für den Zeitraum 2007-2013 ist, sind die Vorschriften für die Programmierung und Leistung der Hilfe nach der Verordnung zu vereinheitlichen und in einer einzigen Durchführungsverordnung zusammenzufassen, die für alle fünf in der IPA-Verordnung festgelegten Komponenten (nachstehend „IPA-Komponenten“ genannt) gilt.