Erwägungsgrund 14 32007R0718
Es müssen ausführliche Vorschriften für die Verwaltung der Mittel nach der IPA-Verordnung festgelegt werden, je nachdem, welches Verwaltungsverfahren für die Durchführung der Hilfe gilt. Die entsprechenden Pflichten der begünstigten Länder sind in den Rahmen-, Sektor- bzw. Finanzierungsvereinbarungen festzulegen.