Erwägungsgrund 7 32007R0718
Die Hilfe für die Kandidatenländer muss sich darüber hinaus auf die Übernahme und Umsetzung des gesamten gemeinschaftlichen Besitzstands und die Erfüllung der Beitrittskriterien konzentrieren; ferner muss sie die Kandidatenländer in ihren Vorbereitungen auf die Programmierung, die Verwaltung und den Einsatz der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Sozialfonds und der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützen, die ihnen nach dem Beitritt zur Verfügung gestellt werden.