Erwägungsgrund 13 32007R0718
Für die dezentrale Mittelverwaltung ist klarzustellen, welche Aufgaben und Voraussetzungen die Kommission und die begünstigten Länder zu erfüllen haben. Die die begünstigten Länder betreffenden Bestimmungen sind in die Rahmen-, Sektor- bzw. Finanzierungsvereinbarungen aufzunehmen.