Erwägungsgrund 5 32008R1078
Die jährliche Gemeinschaftsbeteiligung sollte sich auf jährliche Haushaltsvorausschätzungen stützen, die unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten aufgestellten nationalen Programme bewertet werden sollten.
Die jährliche Gemeinschaftsbeteiligung sollte sich auf jährliche Haushaltsvorausschätzungen stützen, die unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten aufgestellten nationalen Programme bewertet werden sollten.