Art. 17 32008R1078
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Sie gilt für die ab 1. Januar 2009 getätigten Ausgaben.
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Sie gilt für die ab 1. Januar 2009 getätigten Ausgaben.