Art. 51 32008R0767
Inkrafttreten und Anwendung
(1)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2)
Sie gilt ab dem in Artikel 48 Absatz 1 genannten Zeitpunkt.
(3)
Die Artikel 26, 27, 32, 45, Artikel 48 Absätze 1, 2 und 4 und Artikel 49 gelten ab dem 2. September 2008 .
(4)
Während der Übergangszeit nach Artikel 26 Absatz 4 gelten Bezugnahmen in dieser Verordnung auf die Verwaltungsbehörde als Bezugnahmen auf die Kommission.