Erwägungsgrund 5 32008R0771
Zur leichteren Bearbeitung der Widersprüche sollte für jeden Fall ein Berichterstatter mit jeweils festgelegten Aufgaben benannt werden.
Zur leichteren Bearbeitung der Widersprüche sollte für jeden Fall ein Berichterstatter mit jeweils festgelegten Aufgaben benannt werden.