Erwägungsgrund 2 32008R0771
Da die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 lediglich grundlegende Vorschriften für die Widerspruchsverfahren enthält, ist es erforderlich, ausführliche Vorschriften für die Organisation der Widerspruchskammer sowie für die Verfahren zur Behandlung der Widersprüche festzulegen, mit denen die Kammer befasst wird.