Erwägungsgrund 3 32008R0771
Zur Gewährleistung einer ausgewogenen juristischen und fachlichen Beurteilung der Widersprüche sollten an der Verhandlung von Widersprüchen immer sowohl juristisch als auch fachlich qualifizierte Mitglieder der Widerspruchskammer im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1238/2007 der Kommission vom 23. Oktober 2007 zur Festlegung der Vorschriften für die Qualifikation der Mitglieder der Widerspruchskammer der Europäischen Agentur für chemische Stoffe beteiligt sein.