Erwägungsgrund 11 32009R1217
Nach den bisherigen Erfahrungen ist es wünschenswert, dass die wichtigsten Entscheidungen über die Auswahl der Buchführungsbetriebe, vor allem die Aufstellung des Auswahlplans, auf einzelstaatlicher Ebene gefasst werden. Dementsprechend ist auf dieser Ebene eine Stelle mit der Verantwortung für diese Aufgabe zu betrauen. Es empfiehlt sich jedoch, den Mitgliedstaaten mit mehreren Gebieten die Beibehaltung der Gebietsausschüsse zu ermöglichen.