Erwägungsgrund 10 32009R1217
Die Auswahl der Buchführungsbetriebe sollte anhand von Modalitäten erfolgen, die im Rahmen eines Auswahlplans definiert sind, der auf eine repräsentative Buchführungsstichprobe aus dem Erfassungsbereich abzielt.
Die Auswahl der Buchführungsbetriebe sollte anhand von Modalitäten erfolgen, die im Rahmen eines Auswahlplans definiert sind, der auf eine repräsentative Buchführungsstichprobe aus dem Erfassungsbereich abzielt.