Erwägungsgrund 9 32009R1217
Der Erfassungsbereich des Informationsnetzes sollte sich auf sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe mit einer bestimmten wirtschaftlichen Größe erstrecken, unabhängig von etwaigen außerbetrieblichen Erwerbstätigkeiten des Betriebsinhabers. Dieser Erfassungsbereich sollte regelmäßig aufgrund der neuesten Daten der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturerhebung überprüft werden.