Art. 26 32009R0663
Die Kommission wird von folgenden Ausschüssen unterstützt:
für Vorhaben im Bereich Gas- und Strominfrastrukturen von dem durch Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 680/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Verkehrs- und EnergienetzeABl. L 162 vom 22.6.2007, S. 1 . eingesetzten Ausschuss;
für Vorhaben im Bereich Offshore-Windenergie von dem durch Artikel 8 der Entscheidung 2006/971/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über das spezifische Programm Zusammenarbeit zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007—2013)ABl. L 400 vom 30.12.2006, S. 86 . eingesetzten Ausschuss;
für Vorhaben im Bereich Kohlenstoffabscheidung und -speicherung von dem durch Artikel 8 der Entscheidung 2006/971/EG eingesetzten Ausschuss.