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Der vom Antragsteller unterzeichnete Vorschlag für eine Sortenbezeichnung ist beim Amt in einfacher Ausfertigung einzureichen ————— . Das Amt stellt hierfür gebührenfrei Vordrucke zur Verfügung. Wird der Vorschlag für eine Sortenbezeichnung elektronisch übermittelt, so muss er bezüglich der Unterschrift die Anforderung von Artikel 57 Absatz 3 Unterabsatz 2 der vorliegenden Verordnung erfüllen.
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