Erwägungsgrund 23 32009R0983
Nach dem Antrag von BIO SERAE gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von NeOpuntia® auf Blutfettparameter abzugeben, die mit kardiovaskulären Risiken in Verbindung gebracht werden, insbesondere HDL-Cholesterin (Frage Nr. EFSA-Q-2008-214). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „NeOpuntia® trägt zu einer Verbesserung der mit kardiovaskulären Risiken in Verbindung gebrachten Blutfettparameter bei, insbesondere zu einer Verbesserung des HDL-Cholesterinwerts.“