Erwägungsgrund 35 32009R0983
Nach dem Antrag von enzyme.pro.ag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von regulat®.pro.kid BRAIN auf die geistige und kognitive Entwicklung von Kindern abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-083). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „regulat®.pro.kid BRAIN trägt zur geistigen und kognitiven Entwicklung von Kindern bei.“