Erwägungsgrund 32 32009R0983
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Lebensmittelkategorie Milchprodukte (Milch und Käse), die Gegenstand der gesundheitsbezogenen Angabe ist, nicht ausreichend spezifiziert wurde und zwischen dem täglichen Verzehr von Milchprodukten (Milch, Käse und Joghurt) und der angegebenen Wirkung kein kausaler Zusammenhang hergestellt wurde. Da die Angabe somit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nicht entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.