Erwägungsgrund 27 32009R0983
Nach dem Antrag von Martek Biosciences Corporation gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Docosahexaensäure (DHA) und Arachidonsäure (ARA) auf die neurale Entwicklung des Gehirns und der Augen abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-120). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „DHA und ARA unterstützen die neurale Entwicklung des Gehirns und der Augen.“