Erwägungsgrund 37 32009R0983
Nach den beiden Anträgen von Pharma Consulting & Industries gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der beruhigenden Wirkung von „I omega kids®/Pufan 3 kids®“ abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-091 und Frage Nr. EFSA-Q-2008-096). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Wirkt beruhigend“.