Erwägungsgrund 7 32009R0983
Nach dem Antrag von Unilever plc (Vereinigtes Königreich) und Unilever N.V. (Niederlande) gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Pflanzensterolen auf den Cholesterinspiegel und das Risiko einer koronaren Herzerkrankung abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-085). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Es ist erwiesen, dass Pflanzensterole den Cholesterinspiegel signifikant senken/reduzieren. Durch einen gesenkten Cholesterinspiegel reduziert sich nachweislich das Risiko einer (koronaren) Herzerkrankung.“