Erwägungsgrund 36 32009R0983
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass das Lebensmittel „regulat®.pro.kid BRAIN“, das Gegenstand der gesundheitsbezogenen Angabe ist, nicht ausreichend spezifiziert wurde und zwischen dem Verzehr von regulat®.pro.kid BRAIN und der angegebenen Wirkung kein kausaler Zusammenhang hergestellt wurde. Da die Angabe somit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nicht entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.