Art. 52a 32010R1093
Ausgaben
Der Exekutivdirektor macht abgehaltene Sitzungen und erhaltene Bewirtungen öffentlich. Ausgaben werden gemäß dem Statut öffentlich festgehalten.
Der Exekutivdirektor macht abgehaltene Sitzungen und erhaltene Bewirtungen öffentlich. Ausgaben werden gemäß dem Statut öffentlich festgehalten.